MUNIPOLIS

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NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE INFORMATIONSEMPFÄNGERE DES KOMMUNIKATIONSÖKOSYSTEMS MUNIPOLIS

I. Vertragsgegenstand, Lizenzvereinbarungen

  1. Die Nutzerbedingungenbedingungen für die Informationsempfängern (Bürger) (im Folgenden nur „Bedingungen“)des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS hat die Gesellschaft MUNIPOLIS Deutschland GmbH, HR-Nummer: HRB 243302B, mit Sitz in Wittestraße 30 K, 13509 Berlin ausgegeben (im Folgenden nur „Diensterbringer“). Die Bedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Diensterbringers und des Informationsempfängerns bei der Vermittlung von Kommunikation zwischen dem Benutzer und dem Informationsempfänger, wie nachstehend definiert (im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet).
  2. Der Diensterbringer ist Urheber und Betreiber des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS. Es handelt sich um einen Komplex aus Kommunikation- und damit verbundenen Diensten, die den Benutzern des Systems (insbesondere den Gemeinden und von der Gemeinde eingebundene Organisationen; im Folgenden als „Benutzer“ bezeichnet) bereitgestellt werden. Dies soll eine effektive und moderne Kommunikation mit Empfängern von Informationen zu gewährleisten (insbesondere den Bürgern der jeweiligen Gemeinde) (im Folgenden als „Informationsempfänger“). Das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS wird auch verwendet, um den Benutzern Vorschläge von Informationsempfängern zu vermitteln.
  3. Das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS besteht aus mehreren Modulen und verwendet verschiedene Kommunikationskanäle. Eines der Werkzeuge für die Kommunikation zwischen dem Benutzer und dem Informationsempfänger ist eine mobile App (im Folgenden nur „Mobile App“). Mobile App ist eine Applikation, die für Zwecke des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS entwickelt wurde. Die mobile App kann für iOS und Android kostenlos heruntergeladen werden. Ihre Nutzung im Rahmen vom MUNIPOLIS ist freiwillig. Gegenüber den anderen Mitteln (SMS-Nachricht, E-Mail) bietet sie den Informationenempfängern von das Maximum von verfügbaren Informationen und Einstellungsmöglichkeiten. Ein weiterer wichtiger Kommunikationskanal ist die Bürgerplattform. Sie ist über die Webschnittstelle zugänglich und zeigt übersichtlich relevante Daten zur Aktivität des Benutzers und des Empfängers (im Folgenden als „Bürgerplattform“ bezeichnet). Die Kommunikation kann auch direkt über die E-Mail-Adresse des Informationsempfängers oder direkt über sein Mobiltelefon in Form von SMS-Nachrichten erfolgen (die auch über die mobile App oder die Bürgerplattform angefordert werden können), wobei die Kommunikationsmethoden kombiniert werden können. Der rechtliche Inhaber und Urheber des Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS ist der Diensterbringer.
  4. Der Informationsempfängern ist daran interessiert, dass der Benutzer ihm über das Kommunikationsökosystem Mitteilungen sendet und andere Dienste des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS zur Verfügung stellt.
  5. Der Informationsempfänger verwendet das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS ab dem Zeitpunkt seiner Installation aus dem Installationspaket (wenn es sich um eine mobile App handelt) oder ab dem Zeitpunkt des Besuchs der webbasierten Bürgerplattform, eventuell ab dem Zeitpunkt der Registrierung des Informationsempfängers durch die Registrierungsform (im Folgenden nur als „Registrierungsform“). Der Informationsempfänger ist nicht berechtigt, das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS vor dem Akzeptieren dieser Bedingungen zu nutzen, es sei denn, es wird zum Zwecke des Akzeptierens der Bedingungen verwendet. Durch das Akzeptieren der Bedingungen fordert der Informationsempfänger eine sofortige Leistungserbringung gemäß dem Vertrag an.
  6. Nach intallieren der mobilen App oder im Rahmen der Registrierung auf der Bürgerplattform oder beim Ausfüllen der Registrierungsform, hat der Informationsempfänger die Möglichkeit die Bedingungen zu akzeptieren. Mit der Annahme der Bedingungen nimmt der Informationsempfänger das Angebot des Diensterbringers nach Abschluss des Vertrags an und drückt seinen Willen aus, an den Vertrag einschließlich der Bedingungen gebunden zu sein. Der Vertrag wird wirksam, wenn der Informationsempfänger die Annahme der Bedingungen absendet.
  7. Wenn der Informationsempfänger die Annahme dieser Bedingungen ablehnt, wird der Vertrag nicht abgeschlossen und der Informationsempfänger hat kein Recht das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS, außer zur Annahme dieser Bedingungen, zu nutzen.
  8. Durch das Akzeptieren dieser Bedingungen bestätigt der Informationsempfänger, dass er mit ihnen ordnungsgemäß und vollständig vertraut ist, ihnen bedingungslos zustimmt und dass er sie bei der Nutzung des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS befolgen wird.
  9. Der Diensterbringer gewährt dem Informationsempfänger ein nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS zur Nutzung der Dienste des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS (im Folgenden nur als „Lizenz“ bezeichnet) für die Dauer des Urheberrechtsschutzes des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS, jedoch nicht länger als für die Wirkungsdauer dieses Vertrags. Der Informationsempfänger verpflichtet sich, das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu nutzen. Der Diensterbringer gewährt die Lizenz ohne territoriale Einschränkung.
  10. Der Informationsempfänger ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise in das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS einzugreifen, es zu modifizieren oder zu übersetzen (einschließlich seines Maschine- und Quellcodes), es allein oder durch Dritte in kollektive Werke aufzunehmen und ist weder berechtigt den Quellcode des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS oder eines Teils davon zu kopieren oder anderweitig zu nutzen, noch eigene Produkte auf der Grundlage des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS zu entwickeln, noch es Dritten zu erlauben, noch ist er berechtigt das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS oder ein Teil davon zu dekompilieren. Der Informationsempfänger darf das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS nicht in einer Weise nutzen, die die Rechte oder berechtigten Interessen des Diensterbringers oder Benutzers schädigen könnte. Wenn der Informationsempfänger der Ansicht ist, dass ein Eingriff in das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme vom Urheberrechtsschutz des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS erforderlich ist, ist er verpflichtet den Anbieter über solche eine Tatsache zu informieren und ihm die Gelegenheit zu geben, eine solche Situation selbst oder in Zusammenarbeit mit dem Informationsempfänger zu lösen, andernfalls haftet der Informationsempfänger für gesamte Schäden, die er bei dem Diensterbringer und Dritten verursacht.
  11. Der Informationsempfänger ist nicht berechtigt die Lizenz zum Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS anderen zu überlassen oder eine Unterlizenz an Dritte abzugeben.
  12. Der Diensterbringer stellt die Lizenz kostenlos zur Verfügung.

II. Rechte und Pflichten des Diensterbringers

  1. Der Diensterbringer entwickelt das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS auf der Grundlage seiner Bedürfnisse und Vorschläge von Benutzern und Informationsempfängern kontinuierlich weiter und behält sich das Recht vor, seine Funktionalität, sein Design sowie weitere Parameter jederzeit zu ändern.
  2. Der Diensterbringer verpflichtet sich seine technische Lösung in einem solchen technischen und betrieblichen Zustand zu halten, dass die übliche Qualität von Telekommunikationsdiensten unter Verwendung des GSM-Netzes oder anderer Standards für Telekommunikationsnetze erreicht wird, wobei die Qualität durch GSM-Standards festgelegt und von Mobilfunkbetreibern garantiert wird.
  3. Der Anbieter ist berechtigt die Bereitstellung des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS einschließlich seiner Funktionalität, aus schwerwiegenden organisatorischen, technischen oder betrieblichen Gründen und aus Gründen höherer Gewalt, aber auch aus anderen ähnlichen Gründen für einen notwendigen Zeitraum zu beschränken. Der Diensterbringer ist auch berechtigt, die Bereitstellung von Diensten in den Fällen auszusetzen, in denen die Dienste vom Informationsempfänger unter Verstoß gegen die guten Sitten, das anwendbare Recht, und die Bedingungen über die Bereitstellung von Diensten von Mobilfunkbetreibern oder anderen unersetzlichen Diensteanbietern verwendet werden.
  4. Über das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS können Marketingnachrichten auch vom Benutzer gesendet werden. Der Informationsempfänger kann das Versenden von Marketingnachrichten jederzeit kostenlos abbestellen, indem er auf den entsprechenden Link in der empfangenen Nachricht klickt oder eine Mitteilung an die E-Mail-Adresse sendet _____.
  5. Der Diensterbringer behält sich das Recht vor, unregelmäßige Aktualisierungen (einschließlich möglicher Hotfixes) und die Wartung des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS durchzuführen.
  6. Der Diensterbringer ist berechtigt, die Nutzung des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS durch den Informationsempfänger auch ohne Angabe von Gründen auszusetzen oder sogar aufzuheben.

III. Haftungsausschluss des Diensterbringers und des Benutzers gegenüber dem Informationsempfängern

Der Empfänger der Informationen nimmt zur Kenntnis, dass weder der Diensterbringer noch der Benutzer verantwortlich sind für:

  • die Art und das Ergebnis der Bearbeitung der vom Informationsempfänger gemeldeten Anregungen oder ob eine solche Anregung überhaupt überprüft werden muss;
  • Schäden, die sich aus einer Störung, Reparatur oder der Wartung der Netze von Mobilfunkbetreibern oder einem anderen unersetzlichen Diensteanbieter ergeben, ferner für Schäden, die sich aus der Einschränkung oder Einstellung des Dienstes infolge der Einschränkung oder Einstellung des Dienstes der Mobilfunkbetreiber oder eines anderen unersetzbaren Diensteanbieters ergeben, zum Beispiel aufgrund eines Streiks, eines lokalen Stromausfalls, eines Terroranschlags, Naturkatastrophen, anderer Krisensituationen und dergleichen;
  • Schäden, die dem Empfänger der Informationen in irgendeiner Weise durch die Installation und Nutzung oder Nichtnutzung des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS, dessen Unverfügbarkeit usw. entstehen, einschließlich Schäden, die durch Aktivitäten des Informationsempfängers im Zusammenhang mit dem Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS entstehen.

IV. Rechte und Pflichten der Informationsempfängers

  • Der Informationsempfänger verpflichtet sich, das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen, geltender Rechtsordnung und guten Sitten und Standards für Anstand, moralisches und ethisches Verhalten im Allgemeinen, und in Übereinstimmung mit dem Zweck der Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS zu nutzen. Er erklärt ferner, dass er seine persönlichen und sonstigen Daten während der gesamten Nutzungsdauer des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS auf dem aktuellen Stand halten wird.

  1. Der Informationsempfänger verpflichtet sich, das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen, die Weitergabe personenbezogener Daten des Informationsempfängers oder anderer geschützten Daten an Dritte zu vermeiden oder den Missbrauch des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS zu verhindern.
  2. Die Benutzernachrichten selbst, die über das Kommunikationsökosystem MUNIPOLIS übermittelt werden, sind in der Regel öffentlich und ihre Verbreitung ist erwünscht. Der Informationsempfänger nimmt jedoch zur Kenntnis, dass der genaue Inhalt der verbreiteten Nachricht gegebenenfalls urheberrechtlich geschützt sein kann.
  3. Der Informationsempfänger ist für den Inhalt und die Form der von ihm übermittelten Mitteilungen voll verantwortlich, einschließlich der Urheberrechtshaftung, da er über die Schnittstelle des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS Informationen selbst in das System eingeben kann. Der Informationsempfänger nimmt zur Kenntnis, dass seine Haftung mit keiner Aktivität des Diensterbringers oder des Benutzers endet.

V. Aktive Kommunikation der Informationsempfänger

  1. Der Informationsempfänger ist nicht nur der Adressat der Mitteilungen im Rahmen des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS, sondern er kann mit dessen Hilfe auch aktiv kommunizieren. Es kann auf zwei Arten beteiligt sein, indem er auf Umfragen antwortet oder Vorschläge anmeldet.
  2. Bei Beantwortung oder Meinungsäußerung in der Umfrage verpflichtet sich der Informationsempfänger, seinen tatsächlichen und ernsthaften Willen auszudrücken, um den Zweck der Kommunikation mit dem Benutzer zu erreichen, also einen relevanten Überblick über die Meinungen der Informationsempfänger zu erhalten.
  3. Der Informationsempfänger ist verpflichtet, sich jeder Handlung zu enthalten, die einer anderen Nutzung des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS als dem deklarierten Zweck dienen sollte. Insbesondere ist er verpflichtet, so zu handeln, dass das System nicht zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter missbraucht wird. Im Rahmen der Meldung einer Beschwerde ist er verpflichtet sicherzustellen, dass seine Beschwerde weder den guten Ruf des Diensterbringers noch der Benutzer schädigen oder die Rechte oder berechtigten Interessen anderer natürlicher oder juristischer Personen verletzen oder gefährden. Die Anregungen dürfen nicht grob belästigend sein, sie dürfen nicht unehrlich eingereicht werden und ihr Inhalt darf nicht enthalten
    • illegale Waren und Dienstleistungen - insbesondere Drogen, Pornografie, Gewalt
    • Gefährdung der geistigen, emotionalen oder moralischen Entwicklung von Kindern
    • Verbraucherkredite
    • Lotterie, Wetten und Gambling
    • politische Parteien und Bewegungen.

    Der Diensterbringer ist berechtigt, gegen schadhafte Handlungen des Empfängers von Informationen einzugreifen, beispielsweise durch deren Löschung oder Nichtveröffentlichung.

VI. Strafvereinbarung, Beendigung des Vertrages

Für den Fall, dass die Handlungen des Informationsempfängers im Rahmen des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS den Diensterbringer nachweislich schädigt oder ein Nachteil verursachen, insbesondere weil sie im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, die gültigen Rechtsvorschriften verletzen, gegen gute Sitten, Anstandsstandards, moralisches und ethisches Verhalten stehen, oder wenn der Informationsempfänger seine persönlichen Daten oder andere Tatsachen und Umstände falsch eingibt, ist der Diensterbringer berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen für den Informationsempfänger auszusetzen, und eine Entschädigung für alle tatsächlich entstandenen Schäden, insbesondere die Vertragsstrafen und Sanktionen zu beanspruchen, die der Diensterbringer Dritten (Staatsbehörden, Betreibern, anderen Vertragspartnern usw.) aufgrund der Handlungen des Informationsempfängers gezahlt hat.

Der Diensterbringer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist (mit sofortiger Wirkung) zu kündigen, und zwar durch Mitteilung an den Informationsempfänger mittels eines Kommunikationskanals des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS oder in Form der Zugriffsverweigerung für den Informationsempfänger in die Kommunikationskanäle des Ökosystems MUNIPOLIS.

Der Informationsempfänger ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit auch ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist (mit sofortiger Wirkung), durch Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse des Diensterbringers gemäß diesen Bedingungen oder in Form der Stornierung seiner Registrierung innerhalb der Kommunikationskanäle des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS zu kündigen.

Die Aufhebung des Vertrags berührt nicht die Rechte und Pflichten, die ihrer Natur auch in Zukunft bestehen bleiben sollen.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Diese Bedingungen sind ein unteilbarer Bestandteil des Vertrags und legen dessen Inhalt fest.
  2. Die Rechtsverhältnisse aus dem Vertrag richten sich nach den Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik.
  3. Alle Streitigkeiten aus dem Vertrag werden vor den allgemeinen Gerichten der Tschechischen Republik beigelegt, wobei das örtlich zuständige Gericht gemäß den verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Tschechischen Republik ausgewählt wird.
  4. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig oder unwirksam sein sollte, führt diese Tatsache nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit anderer Teile der Bedingungen.
  5. Der Diensterbringer ist berechtigt diese Bedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Der Diensterbringer macht dem endgültigen Informationsempfänger eine neue Version der Bedingungen über einen der Kommunikationskanäle des Kommunikationsökosystems MUNIPOLIS zugänglich und teilt ihm dies gleichzeitig mit. Die neue Version der Bedingungen wird am fünften (5.) Tag nach der Bereitstellung der Bedingungen gemäß dem vorherigen Satz wirksam. Wenn der endgültige Informationsempfänger mit der neuen Version der Bedingungen nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, den Vertrag gemäß Artikel VII. Absatz 2 der Bedingungen zu kündigen.
  6. Diese Bedingungen werden zum 01. 01. 2021 wirksam.